AGB

1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die Wildtreks als Veranstalter anbietet (gültig ab 01.12.2021).

Veranstalter ist:

Wildtreks
Corry Heiland / Mark Renker 
Griesweg 4
83661 Lenggries

2) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der jeweiligen Seite der Tour.
Nach
der Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters (per E-Mail) ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Damit gelten diese Geschäftsbedingungen.

3) Leistungen

Der Umfang und Preis der Leistungen ergibt sich aus dem Tourenprogramm. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Teil der Leistungen ist ausschließlich die Führung und Organisation der Veranstaltung. Die An- und Abreise erfolgt bei allen Reisen/Touren auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten.

Es wird keine Haftung für Art und Beschaffenheit von Quartieren oder Infrastruktur übernommen, auch wenn die Reservierung von Quartieren oder Infrastruktur für die einzelnen Teilnehmer durch den Veranastalter vorgenommen wird.

Alle Reisen/Touren werden von uns bestmöglich vorbereitet. Wir können aber weder für Gipfelerfolge und die Erfüllung persönlicher Ziele, noch für passende Witterung garantieren.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei einem persönlichem Abbruch eines Teilnehmers, dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungünstigen Wetterprognosen oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen bereits vor der Beginn der Veranstaltung Programmänderungen vorzunehmen.

Das Tourenprogramm kann durch den Veranstalter eigenverantwortlich jederzeit auch nach Tourenbeginn angepasst bzw. geändert werden, wenn es die äußeren Bedingungen wie Witterung, Kondition, Wegsperrungen etc. erforderlich machen. Falls aus o.g. Gründen oder Verschulden eines Teilnehmers Programmpunkte nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

4) Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an den ausgeschriebenen Touren ist eine gesunde körperliche Verfassung, den Anforderungen der Tourenbeschreibung entsprechende Kondition, Fähigkeiten und Ausrüstung. Falls die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden ist der Veranstalter dazu berechtigt entsprechende Teilnehmer zu Beginn bzw. während der Reise bzw. Tour vom Programm auszuschließen. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Jugendliche unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

5) Bezahlung

Bei Kurztouren(1-2 Tage) erfolgt die Bezahlung bis zum Tourentag.

Bei mehrtägigen Touren ab 3 Tagen ist bei Anmeldung eine Anzahlung von 50 EUR pro Teilnehmer und Tour fällig. Die Restzahlung erfolgt ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Tourbeginn. Bei kurzfristiger Anmeldung (weniger als 4 Wochen vor Tourbeginn ) ist unverzüglich der gesamte Betrag zu leisten.

6) Rücktritt durch den Teilnehmer und Rücktrittsbedingungen

Der Teilnehmer ist vor Reisebeginn jederzeit berechtigt, schriftlich (z.B. E-Mail) seinen Rücktritt von der Reise/Tour zu erklären. Wird von dem zurückgetretenen Teilnehmer eine Person vermittelt, die ersatzweise teilnimmt, wird der Teilnehmerbeitrag zu 100 % zurückerstattet. Kann kein Ersatzteilnehmer benannt werden, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

– Bei einer Abmeldung bis 4 Wochen vor Tourenbeginn wird bei Tages- und Wochenendtouren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR, bei Mehrtagestouren ab 3 Tagen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR pro Teilnehmer fällig.

– bei Abmeldung zwischen 4 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Veranstaltungspreises fällig.

– bei einer Absage später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der komplette Veranstaltungspreis fällig.

Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, Teilnehmern im Falle eines Rücktritts anfallende Stornierungskosten der reservierten Unterkünfte in Rechnung zu stellen.

Daher empfiehlt es sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

7) Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter bis spätestens 10 Tage vor Tourbeginn zu einer Absage der Veranstaltung berechtigt. Hierbei werden den Teilnehmern die bereits gezahlten Beiträge vollständig und umgehend zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Treten bereits vor Beginn der Reise/Tour außergewöhnliche Umstände ein, die wir nicht zu verantworten haben, wodurch die Durchführung erheblich erschwert oder unmöglich wird, ist der Veranstalter ebenfalls zu einer Absage berechtigt. In diesem Fall wird ein Ersatztermin in Aussicht gestellt oder ggf. bereits erfolgte Zahlungen, sofern der Veranstalter die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren kann, rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

8) Haftungsausschluss und Mängelrechte

Die Tourenleiter von Wildtreks sind gegen Haftpflichtansprüche versichert. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Im Gebirge besteht grundsätzlich die Gefahr zu verunfallen oder sich zu verletzen zum Beispiel durch Sturz, Absturz, Steinschlag, Wettersturz, Blitzschlag, Kälte u.ä. Diese Gefahren können auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den Tourenleiter nicht völlig reduziert oder gar ausgeschlossen werden und werden von jedem Teilnehmer selbst getragen.

Die Haftung des Dienstleisters für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den Zahlungsbetrag beschränkt. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels unverzüglich dem Dienstleister anzuzeigen. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, so sind Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Mängelansprüche sind gegenüber dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach der Tour geltend zu machen.

Im angeführten Leistungspaket sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall- sowie Auslandskrankenversicherung mit Hubschrauberbergung und Rücktransport wird empfohlen. Auch empfiehlt sich eine Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein (DAV), da hier einige Versicherungsfälle bereits mit abgedeckt werden.

9) Teilnehmerdaten

Mit seiner Buchung gestattet der Teilnehmer dem Veranstalter die Erhebung, Speicherung und Nutzung der zum Zweck der Reise/Tour erhobenen Daten, wie sie in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.